Fernstudium mit Sozialhilfe finanzieren

Fernstudium trotz Sozialhilfe – Tipps

In der Schweiz ist die Gewährung von Sozialhilfe für all diejenigen vorgesehen, welche sich finanziell in einer absoluten Notlage befinden. Ist es Ihnen aus eigenen Mitteln nicht mehr möglich, Ihre Grundversorgung lückenlos abzusichern, so fallen Sie in den Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfe.
Das Recht auf Bildung sowie die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, haben in jeder Lebenslage oberste Priorität, weshalb Sie hierbei nach Kräften unterstützt werden.

Wie Sie als Bezieher von Sozialhilfe sogar eine Karriere via Fernstudium anstreben können, erfahren Sie hier:

 

Studienfinanzierung durch Ausbildungsbeiträge

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie innerhalb der Schweiz, unabhängig Ihrer Lebensumstände, jederzeit das Recht, sich beruflich fortzubilden bzw. neu zu orientieren.
In Bezug auf Ihre Erstausbildung unterliegen Ihre Eltern einer gesetzlichen Unterhaltspflicht und sind dazu angehalten, Ihnen, entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten, unter die Arme zu greifen.

Haben Sie bereits eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und streben eine Zweitausbildung an, so sind Sie für deren Finanzierung selbst verantwortlich. Sollte es Ihnen dennoch nicht möglich sein, die finanzielle Last Ihrer Aus- oder Weiterbildung zu tragen, besteht generell die Möglichkeit, bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern einen Antrag auf die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen zu stellen. Diese können in Form von nicht rückzahlbaren Stipendien oder rückzahlbaren Darlehen gewährt werden.

Diese Gelder verfolgen das Ziel einer gewissen Grundsicherung innerhalb Ihrer Ausbildungsmassnahme, da Ihnen berufliche Perspektiven zu keinem Zeitpunkt Ihres Lebens verwehrt bleiben sollen.

Die sogenannte Fehlbetragsrechnung bildet die Grundlage zur Berechnung der tatsächlich gewährten Gelder. Hierbei fliessen Ausgaben für Ihren persönlichen Lebensunterhalt sowie Kosten in Verbindung mit Ihrer jeweiligen Ausbildung ein.

 

Unter welchen Voraussetzungen ist die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen überhaupt möglich?

Da Ausbildungsbeiträge meist von einer Rückzahlung befreit sind, werden diese häufig mit dem Charakter eines Stipendiums gleichgesetzt.
Lediglich Ausnahmesituationen wie beispielsweise das Abbrechen oder Unterbrechen Ihrer Ausbildungsmassnahme ohne wichtigen Grund können die Rückzahlung bereits ausbezahlter Gelder verlangen.
Diese Leistungen können den Studentenalltag erheblich erleichtern, daher ist es zunächst wichtig zu überprüfen, ob Sie alle hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören:

  • Das auserwählte Studium/ die auserwählte Ausbildung muss allgemein anerkannt sein und zu einem anerkannten Abschluss führen
  • Nachweis eines stipendienrechtlichen Wohnsitzes im Kanton Bern
  • ein ausgewiesener Fehlbetrag in Ihrem Ausbildungsbudget

 

 

Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

Gesuche auf Erteilung von Ausbildungsbeiträgen lassen sich einfach und unkompliziert online mit dem dazugehörigen Formular einreichen. Alternativ steht es Ihnen frei, den entsprechenden Antrag per Post an die Erziehungsdirektion des Kantons Bern Abteilung Ausbildungsbeiträge zu senden.
Möchten Sie Ihr Studium in der ersten Jahreshälfte aufnehmen, so ist Ihr Gesuch bis spätestens 30. Juni, andernfalls bis 31. Dezember einzureichen. Der Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Gesuch einreichen, entscheidet über die Einhaltung der jeweiligen Frist. Fehlende Unterlagen können innerhalb einer kurzen Nachfrist gesondert abgegeben werden.

 

Der Charakter der Sozialhilfe

Innerhalb der Schweiz werden Sozialleistungen ausschlissßlich als letzter Ausweg gewährt.
Erst, wenn sich Ihr privates Vermögen dem Ende neigt, besteht Anspruch auf Auszahlung dieser Nothilfe. Lediglich ein fester Restbetrag bleibt davon unberührt. Diese Summe kann je nach Kanton variieren.
Die sogenannte Sozialhilfe verfolgt das Ziel der Grundversorgung in äussersten Notfällen.
In erster Linie ist diese Unterstützung für folgende Lebensbereiche vorgesehen:

  • Grundbedarf (z.B. Lebensunterhalt, Nahrungsmittel, Kleidung, Telefonkosten, öffentlicher Verkehr)
  • Wohnkosten (Miete und Nebenkosten zu durchschnittlichen Kosten)
  • Medizinische Grundversorgung (z.B. Krankenkassenprämien, Selbstbehalte, notwendige Zahnarztbesuche)

 

 

Sozialhilfe als letzter Ausweg

Sind alle Möglichkeiten der Studienfinanzierung von elterlichen Unterstützung, über Ausbildungsbeiträge bis hin zu eigenem Hinzuverdienst ausgeschöpft und reichen die Mittel zum Bestreiten Ihres Lebensunterhalts nicht aus, so ist die Auszahlung von Sozialhilfe für diesen Zweck ebenfalls möglich.
Denn mit einer erfolgreich abgeschlossenen beruflichen Qualifikation steigern Sie Ihre Chancen auf eine Festanstellung am Arbeitsmarkt enorm, was Ihnen den Sprung aus der Armutsgrenze enorm erleichtert.
In welchem Umfang Sie Unterstützung für Ihr Studium erfahren, entscheidet der Sozialdienst.
Unter anderem folgende Gesichtspunkte entscheiden über die Gewährung von Sozialleistungen in Verbindung mit Ihrem Studium:

  • Individuelle Fähigkeiten, Nachweis evtl. durch Eignungstest beim BiZ
  • Alter sowie Ihre persönlichen Lebensumstände
  • Karrieremöglichkeiten im Anschluss an das Studium
  • Höhe der anfallenden Kosten in Verbindung mit Ihrem Studium
  • Verdienstmöglichkeiten während Ihres Fernstudiums

 

Die Entscheidung auf Auszahlung von Sozialhilfe für Ihr Fernstudium gestaltet sich in der Regel als objektiv, da ein wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Grund als Ausgangsbasis herangeführt wird. Charakteristisch hierfür ist, dass Ihnen der Markt nach erfolgreichem Studienabschluss attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten bietet, um Ihren Lebensunterhalt langfristig selbst zu bestreiten. Um diese Erwartungen realistisch abschätzen zu können, werden in diesem Zusammenhang Marktprognosen für das jeweilige Berufsbild zu Rate gezogen. Ihre persönlichen Neigungen spielen dabei eine eher untergeordnete Rolle.

 

Ihr Wille ist gefragt

Ein Fernstudium bietet Ihnen ein Maximum an Flexibilität. Somit haben Sie gute Chancen, nebenbei einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Im Idealfall sammeln Sie hier gleich Praxiserfahrung im Bereich Ihres Studiums. Diese Eigenleistung wird ihnen positiv in Ihrem Budget angerechnet.

 

Alternative Darlehen

Sollte Ihnen die Auszahlung von Ausbildungsbeiträgen oder Sozialleistungen verweigert werden, haben Sie generell die Möglichkeit, ein Darlehen aufzunehmen.
Sie profitieren von einer Zinsfreiheit während des Studiums und einer Laufzeit von zehn Jahren.

 

Quellen:
http://handbuch.bernerkonferenz.ch/stichwoerter/stichwort/detail/aus-und-weiterbildung/
https://www.beobachter.ch/geld/sozialhilfe/sozialhilfe-beantragen-welche-rechte-habe-ich